Im Anhörungsverfahren gemäß § 79 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hat der Landesverband Thüringer Karnevalvereine e.V. folgende Stellungnahme beim Thüringer Landtag eingereicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Möglichkeit, im Rahmen des schriftlichen Anhörungsverfahrens eine umfassende Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften und zum Antrag auf Unterstützung und Vereinfachung ehrenamtlichen Engagements in Thüringen abzugeben.

1. Allgemeine Bewertung des Gesetzentwurfs:

Der Gesetzentwurf zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften stößt auf breite Zustimmung und wird als wesentlicher Fortschritt in der Anerkennung und Unterstützung des Ehrenamts in Thüringen gesehen. Die positive Resonanz lässt sich besonders gut an den Rückmeldungen der 36 Mitgliedsvereine des Landesverband Thüringer Karnevalvereine e.V. im Anhörungsprozess ablesen. Ein Teilnehmer hebt hervor: „Diese legislativen Änderungen sind ein längst überfälliger Schritt, um die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zu verbessern. Sie anerkennen die unermessliche Bedeutung des Ehrenamts in unserer Gesellschaft.“ Diese Äußerung spiegelt das allgemeine Empfinden wider, dass der Gesetzentwurf nicht nur längst notwendige rechtliche Anpassungen vornimmt, sondern auch das gesellschaftliche Ansehen des Ehrenamtes stärkt.

Viele Feedbackgebende sehen in den vorgeschlagenen Änderungen eine direkte Antwort auf die dringlichen Bedürfnisse ehrenamtlich Engagierter und die Organisationen, die sie unterstützen. Die Anerkennung dieser Notwendigkeiten und die darauf abgestimmten Maßnahmen sind ein kritischer Aspekt des Gesetzentwurfs. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf dazu beiträgt, zahlreiche administrative und bürokratische Hürden zu beseitigen, die bisher das Engagement vieler Ehrenamtlicher erschwert haben.

Ein weiterer Feedbacknehmer äußert sich folgendermaßen: „Endlich wird das Ehrenamt als tragende Säule unserer Gesellschaft nicht nur gewürdigt oder als Worthülse in der Verfassung verankert, sondern konkret gefördert. Das zeigt, dass unsere Arbeit geschätzt wird und wichtige Impulse für die Zukunft setzt.“ Diese Meinung unterstreicht, wie essenziell die geplanten Änderungen für die Stärkung und langfristige Sicherung ehrenamtlicher Tätigkeiten sind.

2. Bewertung spezifischer Aspekte:

Die Rückmeldungen zum Gesetzentwurf unterstreichen verschiedene spezifische Änderungen, die von den Feedbackgebenden besonders positiv hervorgehoben werden. Diese spezifischen Aspekte des Entwurfs reflektieren die direkten Bedürfnisse und Wünsche der ehrenamtlichen Organisationen und ihrer Mitglieder.

– Förderung der Jugendarbeit: Die explizite Unterstützung der Jugendarbeit durch den Gesetzentwurf wurde besonders positiv aufgenommen. Ein Feedbackgeber betont: „Die explizite Unterstützung der Jugendarbeit und die daraus resultierende direkte finanzielle Entlastung sind essenziell für die Vitalität unseres Vereins.“ Diese Maßnahme wird als eine signifikante Verbesserung betrachtet, da sie nicht nur finanzielle Entlastung bringt, sondern auch eine nachhaltige Investition in die Zukunft darstellt. Die Jugendarbeit fördert nicht nur die Entwicklung junger Menschen, sondern sichert auch die langfristige Vitalität von Vereinen, indem sie Jugendliche frühzeitig in das Ehrenamt einbindet. Ein anderer Feedbacknehmer ergänzt: „Durch die Förderung der Jugendarbeit können wir eine Brücke bauen zwischen den Generationen und jungen Menschen wichtige Werte und Fähigkeiten vermitteln, die für das gesellschaftliche Leben essenziell sind.“

– Vereinfachungen bei der GEMA: Die Anpassung der GEMA-Gebühren, die im Gesetzentwurf vorgesehen sind, wird ebenfalls sehr begrüßt. Ein Teilnehmer erklärt: „Die Reduktion der GEMA-Gebühren ist ein entscheidender Faktor, der es uns ermöglicht, kulturelle Veranstaltungen ohne prohibitiven Kostenaufwand durchzuführen.“ Diese Änderung wird als vital für die Durchführung kultureller und bildender Veranstaltungen angesehen, die oft auf Musik und performative Kunst angewiesen sind. Die hohen Kosten, die bisher mit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke verbunden waren, haben viele ehrenamtliche Organisationen davon abgehalten, mehrere Veranstaltungen oder neue Veranstaltungsformate anzubieten. Ein weiterer Feedbackgeber fügt hinzu: „Diese Änderung wird es uns erlauben, ein breiteres Publikum zu erreichen und unsere kulturellen Angebote ohne die Angst vor finanziellen Einbußen zu erweitern.“ Im Gegenzug wird allerdings mehrfach deutlich, dass die Befreiung der GEMA-Gebühren auf Veranstaltungen ohne Eintrittseinnahmen keinen übermäßigen Effekt auf die Vereine haben wird, da Vereine oftmals auf die Eintrittsgelder angewiesen sind. Es werden dafür mehrere Verbesserungsvorschläge unterbreitet:

a) für jede als gemeinnützig anerkannte eingetragene Organisation drei GEMA-freie Veranstaltungen pro Jahr durchführen zu können – unabhängig von der Höhe des Eintrittsgeldes.

b) jede Veranstaltung von als gemeinnützig anerkannten eingetragenen Organisation, mit einem Eintrittsgeld unterhalb 10,00 € eine GEMA-Gebührenbefreiung zu ermöglichen. Dies hätte den Vorteil, dass einige Vereine über eine Senkung der Eintrittsgelder nachdenken würden, somit mehr Personen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen könnten und somit auch den gastronomischen Umsatz steigern würden. Ein Teilnehmender nennt dies eine „Win-Win-Win-Situation für Vereine, Gesellschaft und Gastronomie.“

c) grundsätzlich jede gemeinnützige Organisation von GEMA-Gebühren zu befreien. Eine Feedbackgeberin schreibt „wer regelmäßig seine Gemeinnützigkeit nachweist zeigt, dass sich der Verein nicht die Taschen voll macht, aber warum werden diese Organisationen als Melkvieh der GEMA ausgenommen“. Die Gelder die bei den Urhebern ankommen sollen, sollte nach Meinung der Feedbackgeberin nicht das Land tragen, sondern gewerblich bzw. kommerzielle Musiknutzer. Sie bittet darum, dieses Anliegen in den entsprechenden Gremien einzubringen und nach Möglichkeit durchzusetzen.

3. Kritische Aspekte und Herausforderungen:

Trotz der überwiegend positiven Aufnahme des Gesetzentwurfs zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften in Thüringen gibt es auch berechtigte Bedenken und kritische Anmerkungen hinsichtlich der praktischen Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Viele Teilnehmende äußern Sorgen über die potenzielle Zunahme bürokratischer Prozesse, die paradoxerweise das Engagement eher erschweren könnten, anstatt es zu fördern.

– Bürokratische Belastungen: Ein Teilnehmer merkt an: „Die Maßnahmen klingen vielversprechend, aber die Herausforderung wird sein, diese ohne eine Zunahme der Bürokratie umzusetzen, die das Ehrenamt eher behindern als fördern würde.“ Diese Sorge ist besonders relevant, da das Hauptziel des Gesetzentwurfs darin besteht, ehrenamtliche Tätigkeiten durch Vereinfachungen zu fördern. Die Befürchtung, dass neue Vorschriften und Verfahrensweisen die eigentlich gut gemeinten Ziele untergraben könnten, steht im Raum.

– Komplexität der Regelungen: Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Komplexität der neuen Regelungen. Einige Feedbackgeber äußern, dass die detaillierten Vorschriften zwar einerseits Klarheit schaffen, andererseits aber auch so komplex gestaltet sind, dass kleinere Vereine und Organisationen möglicherweise Schwierigkeiten haben, diese ohne zusätzliche administrative Unterstützung umzusetzen. „Es muss sichergestellt werden, dass die Regelungen einfach und verständlich bleiben, damit sie von allen ehrenamtlich Tätigen ohne juristischen Beistand angewandt werden können,“ so ein Rückmeldung.

– Angemessenheit der Unterstützungsstrukturen: Einige Teilnehmende befürchten, dass die vorgesehenen Unterstützungsstrukturen und -maßnahmen nicht ausreichend auf die diversen Bedürfnisse der unterschiedlichen Arten von Ehrenämtern und Freiwilligenarbeit abgestimmt sind. Es wird kritisiert, dass „ein One-Size-Fits-All-Ansatz in der Realität oft zu kurz greift und nicht die spezifischen Anforderungen einzelner Sektoren und Gemeinden berücksichtigt.“

– Feedback- und Anpassungsprozesse: Kritisch wird auch gesehen, dass der Gesetzentwurf zwar umfassende Änderungen vorschlägt, jedoch unklar bleibt, wie Feedback und Erfahrungen aus der praktischen Anwendung in die weitere Anpassung und Optimierung der Vorschriften einfließen sollen. „Wir benötigen Mechanismen, die es ermöglichen, das Gesetz dynamisch an die sich ändernden Bedingungen und Erfordernisse des Ehrenamts anzupassen,“ schlägt ein Teilnehmer vor.

Diese kritischen Rückmeldungen zeigen, dass es essentiell ist, die Umsetzung der Gesetzesänderungen sorgfältig zu planen und dabei stets die praktischen Auswirkungen auf die ehrenamtlich Engagierten im Blick zu behalten. Es wird deutlich, dass weiterhin ein offener Dialog zwischen Gesetzgebern, ehrenamtlichen Organisationen und den Ehrenamtlichen selbst geführt werden muss, um sicherzustellen, dass die Gesetzgebung die beabsichtigten positiven Effekte erzielt und nicht durch unvorhergesehene bürokratische Hürden konterkariert wird.

4. Konkrete Verbesserungsvorschläge:

Die Rückmeldungen zum Gesetzentwurf enthalten nicht nur Zustimmung und Kritik, sondern auch konstruktive Vorschläge, die darauf abzielen, die Effektivität des Gesetzes zu maximieren. Diese Verbesserungsvorschläge sind speziell darauf ausgerichtet, die Implementierung zu erleichtern und sicherzustellen, dass die Maßnahmen alle ehrenamtlichen Organisationen, besonders die kleineren, wirkungsvoll unterstützen.

– Transparenz und Implementierung: Ein wiederkehrender Vorschlag in den Rückmeldungen ist die Forderung nach klareren und detaillierteren Umsetzungsrichtlinien. Ein Teilnehmer erklärt: „Eine detailliertere Ausarbeitung der Umsetzungsrichtlinien wäre hilfreich, um den Vereinen die Anwendung der neuen Regeln zu erleichtern.“ Dies unterstreicht den Bedarf an transparenten, leicht verständlichen und zugänglichen Informationen, wie die Gesetzesänderungen in der Praxis umzusetzen sind. Es wird empfohlen, umfassende Leitfäden und Schulungen anzubieten, die den ehrenamtlichen Organisationen helfen, die neuen Vorschriften korrekt und effizient anzuwenden. Dazu könnte auch ein spezieller Support-Desk oder eine Hotline gehören, die bei Fragen zur Anwendung des neuen Gesetzes hilft.

– Zielgerichtete finanzielle Unterstützung: Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in den Feedbacks zur Sprache kommt, betrifft die finanzielle Unterstützung. Insbesondere für kleinere, gemeinnützige Organisationen scheint eine differenzierte und gezielte finanzielle Hilfe notwendig. Ein Teilnehmer merkt an: „Wir benötigen eine differenzierte Betrachtung der finanziellen Unterstützung, die besonders kleinere, gemeinnützige Organisationen berücksichtigt.“ Der Vorschlag zielt darauf ab, Finanzierungsmodelle zu entwickeln, die die besonderen Herausforderungen und Bedürfnisse kleinerer Organisationen berücksichtigen, wie geringere administrative Kapazitäten und eingeschränkten Zugang zu Fördermitteln. Dabei könnte eine gestaffelte Förderung in Betracht gezogen werden, die sich nach der Größe und dem finanziellen Bedarf der Organisation richtet. Ein alternativer Vorschlag ist die Einrichtung einer landesweiten Freiwilligenagentur für bestimmte Organisationsbranchen, wie beispielsweise für Brauchtum (Kirmes-, Karneval-, Trachtenvereine), Sport (Fußball-, Schwimm-, Schützenvereine) und alle kirchlichen Organisationen, da die dezentralen Freiwilligenagenturen zwar grundsätzlich gut funktionieren, aber nicht branchenspezifisch beraten und unterstützen können. Derartige Landeskompetenzzentren könnten Bindeglied zwischen den dezentralen Freiwilligenagenturen und der Thüringer Ehrenamtsstiftung sein.

– Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Maßnahmen: Einige Rückmeldungen betonen auch die Notwendigkeit, die vorgeschlagenen Maßnahmen flexibel zu gestalten, um sie an veränderliche Bedingungen anpassen zu können. „Die Gesetzgebung sollte flexibel genug sein, um auf unvorhergesehene Entwicklungen im Bereich des Ehrenamts reagieren zu können,“ schlägt ein Feedbackgeber vor. Dies beinhaltet, dass die Gesetzgebung regelmäßig überprüft und basierend auf realen Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Praxis angepasst wird.

Diese spezifischen Verbesserungsvorschläge zeigen deutlich, dass es wichtig ist, auf die direkte Rückmeldung der Betroffenen zu hören und die Gesetzesinitiativen entsprechend anzupassen. Nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Gesetzgebern, ehrenamtlichen Organisationen und den Ehrenamtlichen selbst kann sichergestellt werden, dass das neue Gesetz effektiv umgesetzt wird und seine Ziele erreicht.

5. Auswirkungen auf die Arbeit der Vereine:

Der Gesetzentwurf verspricht, bedeutende und weitreichende Auswirkungen auf die Arbeit von Vereinen und anderen ehrenamtlichen Organisationen zu haben. Die vorgesehenen Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement erheblich zu verbessern.

– Verbesserungen im Versicherungsschutz: Ein zentraler Punkt, der von vielen Teilnehmern hervorgehoben wird, betrifft die vorgesehenen Verbesserungen im Versicherungsschutz. Ein Feedbackgeber erklärt: „Durch die Verbesserungen im Versicherungsschutz werden wir in der Lage sein, mehr qualifizierte Freiwillige zu gewinnen.“ Dieser Aspekt ist besonders wichtig, da ein adäquater Versicherungsschutz nicht nur die Freiwilligen selbst schützt, sondern auch die Vereine vor möglichen rechtlichen Problemen bewahrt, die aus Unfällen oder anderen Vorfällen während der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen können. Verbesserter Versicherungsschutz macht ehrenamtliche Tätigkeiten für eine breitere Bevölkerungsgruppe attraktiver und zugänglicher.

– Einführung der Ehrenamtsfreistellung: Die Einführung von Regelungen zur Ehrenamtsfreistellung wird ebenfalls als ein positiver Schritt gesehen. „Die Ehrenamtsfreistellung ermöglicht es unseren Mitgliedern, sich ohne die Sorge um Arbeitsplatzverlust oder finanzielle Einbußen zu engagieren,“ merkt ein anderer Teilnehmer an. Diese Maßnahme kann dazu beitragen, dass sich mehr Menschen ehrenamtlich engagieren, insbesondere jene, die sich bisher aus zeitlichen oder finanziellen Gründen nicht einbringen konnten. Es wird konkret vorgeschlagen, dass Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB automatisch 5 Ehrenamtstage als Freistellung erhalten, um an diesen Behördengänge, Sponsorenbesuche oder Verwaltungstätigkeiten für die Organisation wahrnehmen zu können. In diesem Zusammenhang weist ein Teilnehmender darauf hin, dass dies „nicht auf dem Rücken der Arbeitgeber erfolgen darf. Es muss unbürokratisch möglich sein, dass der Arbeitnehmer weiterhin sein normales Gehalt erhält und der Arbeitgeber den Arbeitsausfall schnell und mit maximal einem Formular vom Freistaat zurückerhält.“

– Stärkung der Gemeinschaft und Erweiterung der Reichweite: Ein weiterer positiver Effekt, der von den Maßnahmen erwartet wird, ist die Stärkung der lokalen Gemeinschaften. Durch verbesserte Unterstützung und Anerkennung des Ehrenamts können Vereine ihre Reichweite und ihren Einfluss in der Gemeinde erweitern. Dies führt nicht nur zu einem stärkeren sozialen Zusammenhalt, sondern auch zu einer erhöhten Sichtbarkeit der Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit.

6. Abschließende Bewertung und Empfehlungen:

Der vorgeschlagene Gesetzentwurf zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften in Thüringen hat signifikantes Potenzial, die Bedingungen für ehrenamtliche Arbeit entscheidend zu verbessern. Jedoch erfordert die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen eine fortwährende und enge Zusammenarbeit zwischen den Gesetzgebern und den ehrenamtlichen Organisationen, um sicherzustellen, dass die Gesetzesänderungen in der Praxis so effektiv wie möglich sind.

– Engere Zusammenarbeit und fortlaufender Dialog: Es wird dringend empfohlen, dass der Gesetzentwurf in enger Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Organisationen weiterentwickelt wird. Ein kontinuierlicher Dialog mit den tatsächlich Betroffenen ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Gesetzesänderungen praxisnah und realisierbar gestaltet sind. Ein Feedbackgeber bringt es auf den Punkt: „Es ist entscheidend, dass wir nicht nur Gesetze verabschieden, sondern auch deren Leben und Wirksamkeit im Alltag sicherstellen.“ Dies bedeutet, dass Feedbackmechanismen etabliert werden sollten, durch die kontinuierlich Rückmeldungen von den ehrenamtlich Tätigen eingeholt und in den Gesetzgebungs- und -änderungsprozess integriert werden können.

– Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse: Verschiedene ehrenamtliche Organisationen haben unterschiedliche Bedürfnisse und Herausforderungen. Es ist wichtig, dass der Gesetzentwurf diese Diversität berücksichtigt und flexible Lösungen bietet, die auf die spezifischen Bedürfnisse verschiedener Arten von Organisationen zugeschnitten sind. Dies könnte durch modular aufgebaute Regelungen erreicht werden, die je nach Art und Größe der Organisation angepasst werden können.

– Evaluierung und Anpassung: Es wird empfohlen, eine strukturierte Evaluierungsphase einzuführen, in der die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung beobachtet und analysiert werden. Basierend auf den Erkenntnissen dieser Evaluierung sollten spätestens alle zwei Jahre Anpassungen vorgenommen werden können, um sicherzustellen, dass die Gesetzesänderungen weiterhin relevant und effektiv bleiben. Dies erfordert eine flexible Gesetzgebung, die auf neue Herausforderungen und veränderte Umstände reagieren kann. Dazu sollten Dach- und Landesverbände zum regelmäßigen Austausch und an den Haushaltsverhandlungen mit eingebunden werden.

– Bildungs- und Unterstützungsangebote: Um eine reibungslose Umsetzung der neuen Regelungen zu gewährleisten, sollten umfassende Bildungs- und Unterstützungsangebote für ehrenamtliche Organisationen oder mindestens deren Dachverbänden bereitgestellt werden. Dazu gehören Schulungen, Leitfäden und eventuell auch finanzielle Unterstützung für kleinere Organisationen, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Abschließend lässt sich festhalten, dass der Gesetzentwurf das Potenzial hat, die Landschaft des Ehrenamtes in Thüringen wesentlich zu verbessern, sofern erfolgreich umgesetzt. Mit der kürzlich erfolgten Verfassungsänderung, die den Schutz und die Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel aufnimmt, sowie die Betonung der Nachhaltigkeit und gleichwertiger Lebensverhältnisse, unterstreicht auch der Thüringer Landtag die Bedeutung dieser Initiativen. Die Mitgliedsvereine des LTK und insbesondere das Präsidium des LTK begrüßen diese Änderung, die eine starke Basis für die weitere Stärkung des Ehrenamts in unserem Bundesland schafft.

Die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzentwurfs hängt jedoch von einer proaktiven, responsiven und kooperativen Haltung aller Beteiligten ab. Durch die Implementierung der vorgeschlagenen Empfehlungen kann gewährleistet werden, dass die Gesetzesänderungen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern einen echten und dauerhaften Mehrwert für das ehrenamtliche Engagement schaffen. Die Einbeziehung der Verfassungsänderung bietet zusätzliche Legitimation und Unterstützung für diese Bemühungen, die in Zeiten politischer Unsicherheiten und der bevorstehenden Landtagswahl umso wichtiger sind.

Ich hoffe, diese Stellungnahme trägt dazu bei, den Gesetzentwurf praxisnah zu verbessern und danke Ihnen für die Gelegenheit zur Mitwirkung. Wir sehen der weiteren Entwicklung mit Interesse und Engagement entgegen und stehen bei Fragen oder weiteren Anhörungen gern zur Verfügung.

Mit närrischen Grüßen

Christoph Matthes
Präsident