Karneval steht vor der Tür! Bunte Kostüme, fröhliche Musik und ausgelassene Stimmung prägen die närrische Zeit. Doch während Erwachsene unbeschwert feiern, gelten für Kinder und Jugendliche klare Schutzbestimmungen. Wann dürfen junge Tänzerinnen und Tänzer auftreten? Welche Arbeiten dürfen jugendliche Helfer übernehmen? Und welche Regeln gelten für Alkohol und Rauchen?

Vereine und Veranstalter sind in der Pflicht, sich an die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu halten. Verstöße können nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch strengere Auflagen für zukünftige Veranstaltungen nach sich ziehen.

Kinder auf der Bühne – wann ist es erlaubt? 🎭

Ob Gardetanz oder Büttenrede – viele Vereine setzen auf den Nachwuchs, um das Publikum zu begeistern. Doch Bühnenauftritte unterliegen strengen Regeln:

✔ Kinder unter 13 Jahren: Nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung und maximal bis 22:00 Uhr.
✔ 13- bis 14-Jährige: Maximal 3 Stunden täglich, ebenfalls nur bis 22:00 Uhr.
✔ 15- bis 17-Jährige: Dürfen mit Genehmigung bis 23:00 Uhr auftreten.

⛔ Verstöße können teuer werden: Behörden verhängen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Außerdem drohen strenge Kontrollen und Reputationsverluste für den Verein.

Alkoholmissbrauch verhindern – was ist erlaubt? 🍺🚫

Karneval ohne Alkohol? Für viele Erwachsene kaum vorstellbar – für Kinder und Jugendliche jedoch ein absolutes Tabu!

🚫 Unter 16 Jahren: Kein Alkohol – weder Bier noch Wein!
🍷 16- bis 17-Jährige: Bier, Wein und Sekt sind erlaubt, Spirituosen jedoch verboten.
🚬 Rauchen & E-Zigaretten/Vapes: Absolut verboten für alle unter 18 Jahren – auch das Weitergeben durch Erwachsene ist strafbar.

🔴 Die Konsequenzen für Verstöße:

  • Bis zu 50.000 Euro Bußgeld für Veranstalter, die Alkohol an Minderjährige verkaufen oder dulden.
  • Erwachsene, die Jugendlichen Zigaretten oder E-Zigaretten geben, machen sich strafbar.
  • Bei wiederholten Verstößen drohen Veranstaltern strenge Auflagen oder sogar der Konzessionsentzug.

Jugendarbeitsschutz: Wann dürfen Jugendliche helfen? 🛠️

Viele Jugendliche engagieren sich als ehrenamtliche Helfer in Karnevalsvereinen – sei es am Getränkestand, beim Auf- und Abbau oder als Ordner. Doch auch hier gibt es klare Vorgaben:

🕙 Grundsätzlich gilt: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten, außer in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen – dann muss ein Ersatzruhetag gewährt werden.
⏳ Maximale Arbeitszeit: 8 Stunden täglich, 5 Tage pro Woche.
⏰ Arbeitsende: Spätestens um 22:00 Uhr, in Ausnahmefällen (z. B. Gastronomie) bis 23:00 Uhr.
🌙 Nachtarbeit (zwischen 23:00 und 6:00 Uhr) ist verboten.

⚠️ Verstöße können für den Verein teuer werden!

  • Bußgelder bis zu 15.000 Euro bei Nichteinhaltung der Arbeitszeiten.
  • Mögliche Auflagen für zukünftige Veranstaltungen.
  • Vertrauensverlust bei Eltern und Jugendlichen.

Prävention: So bleibt Karneval sicher für alle 🎉

Damit Karneval eine fröhliche und sichere Zeit für Kinder und Jugendliche bleibt, sollten Vereine einige Maßnahmen treffen:

Alkoholausgabe streng kontrollieren – Altersbändchen oder Ausweiskontrollen helfen.
✅ Rauch- und Vape-Verbote konsequent durchsetzen.
✅ Klare Arbeitszeiten für jugendliche Helfer einhalten.
✅ Bühnenauftritte im Vorfeld mit Behörden abstimmen.
✅ Betreuer einsetzen, die auf Einhaltung der Regeln achten.
✅ Eltern und Jugendliche im Vorfeld über die Vorschriften informieren.

Mit klaren Regeln und verantwortungsvollem Handeln kann Karneval für alle Altersgruppen ein sicheres und unvergessliches Erlebnis werden. Denn närrisches Treiben und Jugendschutz schließen sich nicht aus – im Gegenteil! 🎭🎊