Erfurt, 7. Juni 2024 – Der Thüringer Landtag hat als erstes Bundesland in Deutschland das Thüringer Ehrenamtsgesetz verabschiedet. Dieses bahnbrechende Gesetz stellt einen wichtigen Schritt zur Anerkennung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Thüringen dar und setzt neue Maßstäbe für die Unterstützung freiwilligen Engagements in der Bundesrepublik.
Mit dem neuen Ehrenamtsgesetz wird die Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit offiziell anerkannt und gestärkt. Rund 750.000 Thüringerinnen und Thüringer engagieren sich in ihrer Freizeit in Vereinen, Verbänden und Initiativen, davon 30.000 sind im Karneval aktiv – eine beeindruckende Zahl, die der Kitt des gesellschaftlichen Zusammenhalts bildet. Das Gesetz zielt darauf ab, diese wertvolle Arbeit zu honorieren und zu unterstützen.
Das Thüringer Ehrenamtsgesetz umfasst ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement deutlich verbessern soll. Im Zentrum steht ein Landesprogramm mit einem Volumen von 15 Millionen Euro. Diese Mittel sollen gezielt eingesetzt werden, um Ehrenamtliche zu fördern und bürokratische Hürden abzubauen.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Förderung der Jugendarbeit. Vereine und Organisationen, die sich um die Ausbildung und Betreuung junger Menschen kümmern, erhalten gezielte finanzielle Unterstützung. „Die explizite Unterstützung der Jugendarbeit und die daraus resultierende direkte finanzielle Entlastung sind essenziell für die Vitalität unseres Vereins“, betont Alexander Ebert, Präsident vom Schweinaer Karneval Verein und Protokoller der LTKjugend.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vereinfachung der GEMA-Gebühren. Viele kulturelle Veranstaltungen stehen vor finanziellen Herausforderungen durch hohe Lizenzgebühren für Musiknutzung. Das neue Gesetz sieht vor, dass gemeinnützige Vereine bis zu drei Veranstaltungen im Jahr GEMA-frei durchführen können. Diese Maßnahme soll es den Vereinen ermöglichen, mehr kulturelle Angebote zu machen und ein breiteres Publikum zu erreichen.
Der verbesserte Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige ist ein weiteres Herzstück des Gesetzes. Ein adäquater Versicherungsschutz schützt nicht nur die Freiwilligen selbst, sondern auch die Vereine vor rechtlichen Problemen, die aus Unfällen oder anderen Vorfällen während der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen können.
Trotz der überwiegend positiven Resonanz gibt es auch kritische Stimmen. Einige Vertreter kleinerer Vereine befürchten, dass die Umsetzung des Gesetzes zusätzliche bürokratische Belastungen mit sich bringen könnte. Es wird darauf hingewiesen, dass die neuen Regelungen einfach und verständlich bleiben müssen, um von allen ehrenamtlich Tätigen angewendet werden zu können. Der LTK schlägt vor, umfassende Leitfäden und Schulungen anzubieten, um die Vereine bei der Umsetzung zu unterstützen.
Außerdem forderte der LTK auch die Ehrenamtsfreistellung, die es Vorstandsmitgliedern ermöglicht, sich für ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten freistellen zu lassen, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden. Dies soll es den Ehrenamtlichen erleichtern, ihre oft zeitintensiven Aufgaben zu bewältigen. „Diese Maßnahme wäre eine wertvolle Anerkennung unserer Arbeit und würde uns erheblich entlasten“, so LTK-Präsident Christoph Matthes.
Das Thüringer Ehrenamtsgesetz hat das Potenzial, die Landschaft des Ehrenamts in Thüringen grundlegend zu verbessern. Mit der finanziellen Unterstützung und den verbesserten Rahmenbedingungen soll ehrenamtliches Engagement nachhaltig gestärkt werden. „Es ist entscheidend, dass wir nicht nur Gesetze verabschieden, sondern auch deren Leben und Wirksamkeit im Alltag sicherstellen. Denn wer Vorreiter sein will, darf nicht dauernd vom Pferd fallen“, betont Matthes.