ARAG-Rahmenvertrag des BDK
Der ARAG-Rahmenvertrag für BDK-Mitgliedsvereine stellt eine wertvolle Unterstützung für alle Mitgliedsvereine des Landesverbandes Thüringer Karnevalvereine e.V. (LTK) dar und bietet vielseitige Versicherungsleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Karnevalsvereinen zugeschnitten sind.
Durch die ARAG-Versicherung erhalten die Vereine eine umfassende Absicherung in den Bereichen Haftpflicht-, Unfall-, Vertrauensschaden- und Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherungen decken typische Vereinsaktivitäten wie Mitgliederversammlungen, Trainings, interne Vereinsfeste, Karnevalssitzungen und Umzüge ab und bieten Schutz bei möglichen Schadensfällen. Auch Nichtmitglieder, wie Helfer und Übungsleiter, sind in bestimmten Fällen abgesichert, was die Organisation von Festen und Veranstaltungen sicherer und einfacher macht.
Ein weiterer Vorteil des Rahmenvertrags ist der günstige Beitrag, der durch den Kollektivvertrag mit dem BDK ermöglicht wird. So bleibt der Schutz nicht nur umfassend, sondern auch kosteneffizient, was besonders für kleinere Vereine von Bedeutung ist. Diese Partnerschaft mit der ARAG gewährleistet seit vielen Jahren, dass die Vereine im LTK bei ihren Aktivitäten abgesichert sind und sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Pflege des Brauchtums und die Freude am Karneval.
Für Fragen oder eine individuelle Beratung steht Björn Bauer von der ARAG zur Verfügung, der als Spezialist im Bereich Karneval umfassend unterstützt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der ARAG-Rahmenvertrag für Karnevalsvereine?
Der ARAG-Rahmenvertrag ist eine spezielle Versicherungsvereinbarung, die der Bund Deutscher Karneval (BDK) für seine Mitgliedsvereine, einschließlich aller im Landesverband Thüringer Karnevalvereine e.V. (LTK) organisierten Vereine, abgeschlossen hat. Er bietet Haftpflicht-, Unfall-, Vertrauensschaden- und Rechtsschutzversicherungen, die auf die besonderen Risiken und Bedürfnisse von Karnevalsvereinen zugeschnitten sind.
Welche Versicherungen sind im ARAG-Rahmenvertrag enthalten?
Der Rahmenvertrag umfasst vier Hauptbereiche:
- Haftpflichtversicherung: Schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Unfallversicherung: Deckt Unfälle bei Veranstaltungen und auf dem Weg dorthin und zurück.
- Vertrauensschadenversicherung: Erstattet Vermögensverluste durch vorsätzliche Vergehen wie Diebstahl oder Betrug durch Vereinsmitglieder.
- Rechtsschutzversicherung: Schützt den Verein in rechtlichen Auseinandersetzungen, z.B. bei Schadensersatzansprüchen oder Vertragsstreitigkeiten.
Wer ist durch die Versicherung abgedeckt?
Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder des Vereins sowie Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder, Ehrenmitglieder und offiziell eingesetzte Helfer wie Übungsleiter und „Wagenengel“. Auch Nichtmitglieder, die bei Veranstaltungen wie Umzügen helfen, sind versichert.
Sind Vereinsveranstaltungen wie Karnevalssitzungen und Umzüge automatisch abgesichert?
Ja, alle vom Verein durchgeführten Veranstaltungen im Rahmen des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs sind abgesichert. Dies umfasst Karnevalssitzungen, Umzüge und interne Vereinsveranstaltungen. Für bestimmte Veranstaltungen, wie große Umzüge in Städten über 100.000 Einwohner, ist eine zusätzliche Absicherung möglich.
Was passiert, wenn ein Vereinsmitglied oder Helfer bei einer Veranstaltung einen Unfall hat?
Die Unfallversicherung im Rahmenvertrag greift und deckt Unfälle, die sich während der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen oder auf dem Weg dorthin und zurück ereignen. Es werden u.a. Kosten für Invalidität, Todesfall und kosmetische Operationen abgedeckt.
Welche Vorteile bringt der Rahmenvertrag speziell für kleine Vereine?
Kleinere Vereine profitieren von den vergünstigten Beiträgen des Rahmenvertrags, da die Kosten durch die Absicherung im Kollektiv gesenkt werden. Zudem sind auch Vereine mit geringem Budget in der Lage, umfassenden Versicherungsschutz für ihre Mitglieder und Veranstaltungen zu gewährleisten.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Bei einem Schadensfall sollten die betroffenen Vereinsverantwortlichen den Vorfall unverzüglich bei der ARAG melden. Wenden Sie sich dafür an den Ansprechpartner Björn Bauer (karneval@arag.de, Tel. 0211 963 3707) oder nutzen Sie das ARAG-Online-Formular zur Schadenmeldung.
Kann der Versicherungsschutz des Rahmenvertrags individuell erweitert werden?
Ja, Vereine haben die Möglichkeit, individuelle Zusatzversicherungen wie eine Sach- und Inventarversicherung, eine Garderobenversicherung oder eine Veranstaltungsversicherung bei Bedarf hinzuzufügen.
Gilt die Versicherung auch für Tätigkeiten außerhalb der Karnevalssaison?
Der Versicherungsschutz gilt das ganze Jahr über für alle satzungsgemäßen Tätigkeiten und Veranstaltungen des Vereins, nicht nur während der Karnevalszeit.
Wie hoch ist der jährliche Beitrag für den Versicherungsschutz?
Der Jahresbeitrag beträgt 3,85 Euro pro aktivem und passivem Mitglied, mit einem Mindestbeitrag pro Verein. Durch die Rahmenvereinbarung mit der ARAG bleibt der Beitrag für Vereine niedrig und der Schutz umfassend.